Was man von der Steuer absetzen kann: deine Website

26. July 2024
Steuererklärung

Das Steuerjahr 2023 geht zu Ende und du fragst du dich, was du noch alles von der Steuer als Unternehmer/-in oder Freelancer absetzen kannst? Neben Arbeitsmaterialien lassen sich auch immaterielle Dinge steuerlich geltend machen. Wir verraten dir wie du deine Firmenwebsite, Portfolio, Blog oder E-Commerce von der Steuer absetzen kannst.

Wer kann Werbungskosten von der Steuer absetzen?

Diejenigen, die ihre Web-Inhalte für den Beruf brauchen. Hierzu gehören alle Firmenwebsites und Künstler/-innen, die mit ihrem Portfolio nach Aufträgen suchen oder der/die Ladenbesitzer/-in um die Ecke, die einige Produkte auch online verkaufen will.

Selbstverständlich kann nur steuerlich zurückverlangen, wer auch Umsatzsteuer zahlt. Der Steuerfreibetrag liegt für Kleinunternehmer/-innen weiterhin bei 22.000 EUR im ersten Jahr.

Apropos, der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung des Steuerjahres 2023 ist der 02.09.2024. Dein Steuerberater kann diese sogar bis zum November 2025 einreichen!👍

Wie kann ich meine Firmenwebsite steuerlich absetzen?

Ja. Je nachdem, wie die Kosten für deine Website, Blog oder E-Shop entstanden sind, kommen beide Methoden der steuerlichen Absetzung in Frage:

  1. Sofortiger Betriebsausgabenabzug, als nicht aktiviertes Wirtschaftsgut
  2. Steuerliche Abschreibung (über mehrere Jahre), als aktiviertes Wirtschaftsgut

Wir betrachten vor allem die nicht materiellen Dinge, die du steuerlich absetzen kannst. Fassen wir kurz zusammen, welche Kosten hierbei für Websites entstehen können.

Kosten für Websites, die bei der Erstellung entstehen können

Je nachdem, wie die Website oder E-Shop erstellt und gewartet wird, entstehen folgende Ausgaben, die du steuerlich absetzten kannst:

  • Konzeption der Homepage hinsichtlich Aufbaus und Darstellung der einzelnen Seiten
  • Programmierung und Design der Website
  • Kosten für die Website Plattform
  • Plugins und Widgets: z.B. Zahlungsmethoden eines E-Shops oder Buchungssysteme
  • WebsiteAdministratoren oder anderes Personal, welchesdie Website in Stand hält
  • ProduktHerstellung und Lieferdienste bei E-Shops
  • Kauf von lizenzierten Bildern
  • Rechtschreibprogramme und Textoptimierungsprogramme
  • Weitere Software zur Suchmaschinenoptimierung der Website, wie Semrush

Vokalbular zur Steuererklärung

Steuererklärung

Bevor wir weiter ins Detail gehen, zur Auffrischung ein paar steuerliche Begriffserklärungen:

Aktivierungsverbot

Das Verbot bedeutet, dass du deine Ausgaben nicht über mehrere Jahre steuerlich absetzten darfst. Dies sind Wirtschaftsgüter die nicht aktiviert werden und somit nur einmal steuerlich geltend gemacht werden können. Sie unterliegen keinen vorhersehbaren Verfall und sind als sofortige Betriebsausgabe abzuschreiben.

Für Websites, die du selbst erstellt hast, gilt grundsätzlich das Aktivierungsverbot.

Ausnahmen des Aktivierungsverbotes

Doch genauer gesagt bezieht es sich darauf wie deine Website entstanden ist. Wenn jemand anderes deine Seiten programmiert, gilt dieses nicht zwingend.

Oder, wenn deine Website zum Beispiel an Wert gewinnt, weil du mit deinem neu hinzugefügten Blog populär wirst, kannst du den Wert deiner Site schon über Jahre versteuern. Vorausgesetzt, du kannst deren Wert belegen und du aktualisierst deine Webinhalte und Funktionen kontinuierlich.

Hingegegen unterliegen Wirtschaftsgüter, die aktiviert werden, einem Werteverlust.

Werteverfall

Es ist die Nutzungsdauer, die du vom Kaufwert abziehen musst, um das Gekaufte steuerlich absetzen. Hierbei unterscheiden sich

  • Immaterielle (unkörperliche) Güter

und

  • Materielle Güter

Immaterielle Wirtschaftsgüter oder nicht aktivierte Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Gütern zählt alles, was nicht greifbar ist, wie Computersoftware, die du nutzt, den Wert deiner Firma oder deiner Blog Website, Patente oder Lizenzen. Diese Dinge sind nicht abnutzbar und zeigen keinen planmäßigen Verschleiß. Demnach unterliegen diese keiner planmäßigen steuerlichen Abschreibung.

Diese Form von Ausgaben steuerlich abzusetzen ist etwas komplizierter und hängt davon ab, wie diese entstanden sind, und ob diese aktualisiert werden oder nicht.

Materielle Gegenstände oder aktivierte Wirtschaftsgüter

Beispielsweise ein ergonomischer Büro-Stuhl oder ein höhenverstellbarer Arbeitstisch, verschleißen, nutzen sich ab und sind irgendwann alt und nicht mehr zu gebrauchen. Da dies Gegenstände abnutzbar sind, unterliegen sie einer planmäßigen steuerlichen Abschreibung.

Diese ist immer linear. Das bedeutet, dass die Kosten gleichmäßig auf die Jahre aufgeteilt werden, in dennen der Gegenstand genutzt wird.

Was kann ich von der Steuer absetzen und was muss abgeschrieben werden?

Wirtschaftsgüter die aktiviert also genutzt werden, verlieren mit der Zeit an Wert. Dieser wird dann jährlich neu in der nächsten Steuererklärung berechnet. Die Nutzungsdauer hängt von den Bedingungen des Bundesfinanzministeriums ab und auch von denen die du als Firmeninhaber/-in oder Freiberufler/-in dir selbst festlegst.

Die untere Tabelle wird dir dabei helfen herauszufiltern, ob du deine Ausgaben abschreiben musst, und wie lange du diese steuerlich absetzen darfst.

Nutungsdauern nach der AfA Tabelle

AusgabenabschreibbarNutzungsdauerzusätzliche Informationen
Website Konzeption & Programmierung durch eine/n Web-Designer/-in oder einer/s Mitarbeiter/-innen, die die Site mit einer Software erstelltJeinbedingtSchließt du einen Dienstvertrag ab, kannst du die Kosten sofort als Betriebsausgabe verbuchen. Bei einem Werkvertrag musst du die Ausgaben über die Nutzungsdauer (wie lange der/die Webdesigner/-in als Website Administrator/-in noch deine Website in Stand hält) abschreiben.
Du selbst erstellst deine SiteNeinim selben SteuerjahrFür selbst geschaffene Wirtschaftsgüter ein Aktivierungsverbot besteht. Die Ausgaben hierfür werden für das Steuerjahr abgesetzt in dem die Software erworben wurde.
Online-ShopJeinbedingtBFH, Urteil v. 19.10.2006, III R 6/05, BStBl II 2007 S. 301
Software die du für das Instandhalten und Funktionieren deiner Website nutzt, bspw. Plugins, Widgets, SEO-SoftwareNeinkeine, sofort absetzbarBMF vom 26.2.2021 (BStBl I S. 298)
DomainNeinkeine, sofort absetzbarDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die steuerliche Abschreibung auf eine bestimmte Nutzungsdauer tabu ist (BFH, Urteil v. 19.10.2006, III R 6/05).
Computer (Laptop, Monitor, Tastatur, Maus, Tablet)Neinkeine, sofort absetzbarBMF vom 26.2.2021 (BStBl I S. 298)
Nutzung des Gerätes für 90% zu beruflichen Zwecken-> 100% absetzbar.
Nutzung des Gerätes 40% Arbeit, 60% privat-> 40% absetzbar.
Foto-Film-Audiogeräte & Kameras und VideogeräteJa7 Jahre Einkommensteuergesetz § 7 Abs. 1
HandyJa5 Jahre Einkommensteuergesetz § 7 Abs. 1
BüromöbelJa13 Jahre Einkommensteuergesetz § 7 Abs. 1

Nutzungsdauer AfA -Tabelle (2024).

Bei Websites, Blogs und E-Shops gilt die Faustregel: Nach 3 -5 Jahren sind diese ohne Überarbeitung völlig veraltet

Tipp:

Du solltest deine Website, Blog oder E-Shop mindestens alle 3 Jahre renovieren! Passe das Webdesign auf die neusten Trends an, stelle sicher, dass die Website-Performance 100% auf allen Geräten läuft, du Zahlungsmethoden und deine SEO aktualisierst!

Mit anderen Worten, du solltest deine Website regelmäßig neu veröffentlichen, damit diese ihren Wert beibehält. Hole dir die Tipps, was du nach der Veröffentlichung nicht vergessen solltest.

Ist der Wert meiner Website abschreibbar?

Ja. 🤩 Vorausgesetzt du kannst dem Finanzamt nachweisen, wieviel dich die Website kostet und dass diese aktualisiert wird. Da der Wert deiner Firmenwebsite abschreibbar ist, Kosten für deine Domain jedoch nicht, solltest du darauf achten, dass du Ausgaben für Domains und Website Hosting klar trennen kannst.

Was du hierbei abschreibst sind die Haltungskosten oder jährlich Ausgaben für das Hosting bzw. den Website Baukasten.

Doch, eine gratis Website lässt sich steuerlich niemals absetzten. Bei Webnode gibt es noch bessere Gründe Premium Kunde/Kundin zu werden.


Deine Website verliert nicht an Wert, wenn du diese regelmässig aktualisierst. Du kannst diese von der Steuer absetzen. Entweder als sofort im selben Steuerjahr, wenn du diese selbst erstellst, oder über Jahre hinweg, wenn du jemand eine/n Angestellte/n mit der Website-Administration beaufträgst.

Dazugehörige Hilfsmittel, die du zum Erstellen und der Haltung deiner Website brauchst, wie PC, Laptop und weitere Programme sind mit der neuen Regelung von 2021 sofort steuerlich zu verbuchen.

Und selbstverständlich, je mehr Websites du beruflich nutzt, desto mehr kannst du von der Steuer absetzen 😉

Warum nicht deine Website mit Webnode aktualisieren?