Recht auf Reparatur – Was du als Onlinehändler beachten musst
23. July 2026
Das europaweite Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller Produkte mit einem Reparierbarkeits-Index zu kennzeichnen, Ersatzteile bereitzustellen und Reparaturen attraktiver als einen Neukauf zu machen.
Für Online-Shop Besitzer bedeutet das neue Recht ein Umsortieren ihres Sortimentes, die offenere Kommunikation von Produktinformationen und ein engeres Zusammenarbeiten mit Herstellern.
Erfahre wie du dich diesen Sommer auf die “Right to Repair ” Richtlinie vorbereitest und wie sie dir ermöglicht nachhaltiger zu Handeln und dein Markenimage zu stärken.
Kapitel:
- Was das Recht auf Reparatur bedeutet
- Welche Produkte von der Richtlinie betroffen sind
- Wie lange das Reparatur Recht gilt
- Was sich mit dem Recht auf Reparatur ändert
- Was es mit der Garantie und Energielabel auf sich hat
- Was du als Verkäufer oder Verkäuferin für deinem Online-Shop tun musst
- Wettbewerbsvorteile durch Nachhaltigkeit
- FAQs
Was bedeutet das Recht auf Reparatur und wann tritt es in Kraft?
In der EU fielen 2023, 14,4 Millionen Tonnen elektronischen Müll an, davon wurden je nach EU-Land 45–65% recycelt oder wiederverwertet. Das Recht auf Reparatur oder “right to repair” (R2R) soll Menschen dazu bewegen von Anfang an weniger Müll zu produzieren.
Die EU-weite Regelung ist Teil des europäischen Green Deals und wird am 31. Juli 2026 für technisch reparierbare Produkte eingeführt.
- Sie verpflichtet Ware durch einen Reparierbarkeits-Index im Energielabel zu kennzeichnen,
- bestimmt die Verfügbarkeit von Ersatzteilen nach der Ökodesign-Verordnung,
- und zielt darauf ab, das Reparieren günstiger wird als ein Neukauf.
Die Entscheidung zur Reparatur bleibt allerdings den Verbrauchern überlassen.
Für welche Produkte gilt das neue Reparaturrecht?
Das Recht auf Reparatur gilt für alle physischen oder beweglichen Gegenstände, die technisch reparierbar sind. Im Fokus stehen vor allem elektrische Geräte und alles, was durch Batterien betrieben wird.
Eine reine Reparaturverpflichtung der Hersteller gilt für spezifische Produktgruppen, die in der Ökodesign-Verordnung festgelegt sind, wie:
- Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware) bspw. Waschmaschinen, Kühlgeräte, Trockner und Geschirrspüler
- Mittelgroße Haushaltsgeräte bspw. Staubsauger
- Unterhaltungselektronik, z.B. Smartphones, schnurlose Telefone, Tablets, elektronische Displays (Fernseher und Monitore)
- Server & Datenspeicher
- Leichte Verkehrsmittel (E-Scooter, E-Bike)
- Schweißgeräte
Für Produktgruppen, die Batterien tragen, wie Handwerks- und Gartengeräte (Rasenmäher, Bohrer etc.) können momentan nur die Akkus laut der Batterieverordnung ersetzt werden.
Noch nicht erfasst sind kleine Haushaltsgeräte wie Toaster, Wasserkocher oder Haartrockner. Die EU wird mit dem Ziel, eine Kreislaufwirtschaft bis 2050 zu schaffen, in den kommenden Jahren noch weitere Produkte in diese Reparierbarkeitsregelungen mit einbeziehen. Das Reparaturrecht bleibt also anpassungsfähig.
Eine weitere wichtige Rolle wird der digitale Produktpass (DPP) spielen, der EU-weit ab 2027 Schritt für Schritt für bestimmte Produkte eingeführt wird. Auch dieser wird Informationen zur Reparierbarkeit enthalten.
Wie lange gilt das Reparaturrecht?
Das Recht auf Reparatur gilt so lange, wie es der Kunde oder die Kundin wünscht. Somit reicht es weit über die gesetzliche Garantie hinaus.
Ersatzteile für Reparaturen müssen deshalb für mehrere Jahre von Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Wie lange ist abhängig von der Produktgruppe:

Dauer der Verfügbarkeit nach Einführungsjahr des Produktes
Was ändert sich mit dem Recht auf Reparatur?
Mit dem neuen Recht auf Reparatur werden wir als Verbraucher in der Zukunft hoffentlich Entscheidungen treffen, die der Umwelt zugutekommen und unsere technischen Alltagsgeräte länger lieben lernen. Neu, ist schließlich nicht immer besser.
Folgende Dinge werden sich in Zukunft EU-weit ändern:
Verlängerung der Gewährleistung
Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgegeben. Wird ein mangelhaftes Produkt innerhalb der regulären 2 Jahres Pflicht repariert, so verlängert sich die Gewährleistungspflicht auf weitere 12 Monate (ab dem Kaufdatum). Das Gewährleistungsrecht bezieht sich auf alle Waren.
Nicht reparierbar gleicht einem Mangel
Im B2C-Handel wird die Reparierbarkeit ab August 2026 also Standard. Sollten Waren im üblichen Rahmen nicht reparierbar sein, liegt gesetzlich ein Sachmangel vor.
Reparaturrecht liegt beim Verbraucher
Es entscheidet die Verbraucher, ob sie ein Gerät reparieren lassen wollen. Innerhalb der Gewährleistung zahlen hierfür die Hersteller. Außerhalb der Gewährleistungsfrist gibt es wenige Ansätze, Menschen zur Reparatur zu bewegen, denn sie müssen hierfür die Kosten selbst tragen.
Ob repariert wird, hängt von den Kosten ab und wie schnell repariert werden kann. Oft ist ein Neukauf noch immer einfacher. Laut der NIM-Studie wünschen sich 78% der Deutschen, dass Geräte leichter zu reparieren sind. Doch leider sind die Kosten hierfür verhältnismässig immer noch zu hoch.
Reparatur muss günstiger sein als ein Neukauf
Hersteller müssen die Reparatur zu fairen und günstigen Preisen anbieten. Ein Neukauf darf nicht günstiger ausfallen als die Reparatur.
Unterstützung
Damit Menschen sich für eine Reparatur entscheiden, müsste diese attraktiver besteuert werden, wie es beispielsweise in Belgien mit 6% statt 21% MwSt. bei Renovierungsarbeiten immerhin für den Aussen –und Innenbau der Fall ist.
Um Verbraucher zu motivieren, ihre Geräte reparieren zu lassen, gibt Österreich mit der Geräte-Retter-Prämie bereits finanzielle Anreize, Produkte länger nutzbar zu machen. Das deutsche Bundesministerium unterstützte 2024-2025 mit der Bewegung “Reparieren statt Wegwerfen” ehrenamtliche Initiativen und Repaircafés. Momentan gibt es in Deutschland leider keinen “Reparaturbonus”.
EU-weite Reparaturplattformen
Auf einer europaweiten Online-Plattform “Your Europe” sollen Verbraucher Werkstätten und Betriebe finden, die kaputte Geräte in ihrer Nähe reparieren. Gut zu wissen, dass diese Plattform voraussichtlich 2027 in Betrieb genommen wird. Warten wir es ab…. ⏳😒
Herstellerpflichten
Hersteller müssen Produkte so konzipieren, dass sie reparierbar sind. Dies bedeutet, dass:
- keine Teile mehr in ein Produkt eingebaut werden, die eine Reparatur erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. spezielle Schrauben, Kleber oder Schweißnähte.
- Geräte- und Bauanleitungen, Ersatzteile und Software-Updates öffentlich bereitgestellt werden.
- Kontakte mit Händlern ermöglicht und Lieferketten angepasst werden müssen.
- Elektronische Produkte ein neues Energielabel mit Reparierbarkeits-Index erhalten
Damit Produkte nachhaltig versendet und unnötige Emissionen vermieden werden, wäre es von Vorteil, wenn die Reparatur möglichst nahe am Verbraucher durchgeführt werden könnte.
EU-Garantie und Energielabel
Neues Energielabel zur besseren Reparierbarkeit
Ein neues erweitertes Energielabel soll Verbrauchern nicht nur helfen, die Geräte besser zu entsorgen, sondern gegebenenfalls reparieren zu lassen. Letzteres geschieht durch den Reparierbarkeitsindex der in Form eines Schraubenschlüssel-Symbols auf dem Label zu ersehen ist.
Reparierbarkeitsindex
Der Index deutet an, wie reparierbar ein Gerät ist. In Deutschland und Österreich wird auf einer Skala von A bis E wird folgendes bewertet:
- Wie Viele Schritte notwendig sind, um das Gerät auseinander zu bauen.
- Grundsätzliche Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
- Dauer der Software-Supports und Updates.

Beispiel für ein Energielabel für Smartphones und Tablets
A ist wie bei der Energieeffizienz super und E schlecht, also am besten gar nicht erst zu kaufen.
In Frankreich und der Schweiz gilt übrigens eine 0-10-Skala, bei der 0 nicht reparierbar und 10 voll reparierbar bedeutet.
Das Energielabel kennzeichnet weiterhin, wie
- robust das Gerät ist (Falltest)
- lang der Lebenszyklus eines Akkus dauert, bis dieser auf 80% seiner Kapazität stößt
- “wasserfest” und “staubfest” das Gerät ist (IP Schutzklasse)
- lange die Batterien halten, bis sie wieder aufgeladen werden müssen (bei normalem Gebrauch)
Grundsätzlich sollte die Robustheit eines Gerätes mit der Reparierbarkeit einhergehen.
Garantielabel
Das Recht auf Reparatur und die damit verbundene Gewährleistung wird mit dem neuen europaweiten Garantielabel, welches am 27. September 2026 eingeführt wird, für alle Verbraucher nochmals besser hervorgehoben.

Garantie Label Beispiel
Der Sinn dieses Labels ist es, dass Produkt Garantie Informationen nicht länger im Kleingedruckten zu suchen, sondern klar ersichtlich und mittels QR-Code einscannbar sein sollen.
Wichtig für dich als Online-Händler oder Händlerin zu wissen ist, dass…
- Hersteller das Label zur Verfügung stellen,
- das Label gut sichtbar sein soll,
- Informationen über die Gewährleistung und Garantie haben,
- und online immer farblich dargestellt werden muss.
- das Label ausgedruckt nicht kleiner als 9,5 x 10 cm sein darf.
- es auf die Verpackung geklebt werden soll.
Verbraucher sollen vor dem Kauf über die Garantiebedingungen wissen. Am besten fährst du, wenn du das Label als Abbildung bereits in deine Produktbeschreibung einbaust.
Was du als Verkäufer oder Verkäuferin für deinem Online-Shop tun solltest
Händler haben mit dem neuen Recht auf Reparatur gegenüber ihren Kunden hauptsächlich Informationspflichten. Am wichtigsten hierbei ist, die Informationen auf allen Seiten im E-Shops (z.B. im Footer) zugänglich zu machen und transparent und verständlich zu übermitteln.
Solltest du die oben genannten elektronischen Produkte in deinem E-Shop verkaufen, beachte Folgendes:
1. Sortiment prüfen
Gehe deine Produkte durch und prüfe dein Sortiment auf Reparierbarkeit. Hierzu wird ein Dialog mit den Herstellern notwendig sein.
- Sind die Produkte reparierbar:
Schließt dies gegebenenfalls die Bereitstellung von Geräteanleitungen (die dem Copyright unterliegen) und die Verfügbarkeit von schnell und preislich günstigen Reparaturen mit ein.
- Sind die Produkte nicht reparierbar:
So liegt rechtlich ein Mangel vor. Du solltest dir überlegen, ob du die Produkte in Zukunft weiter anbieten willst.
Im Webnode E-Shop kannst du deine Produkte entsprechend editieren.
2. Reparatur-Netzwerke aufbauen
Elektronische Ware muss nicht zwingend von Herstellern repariert werden. Es können hierzu auch Drittfirmen hinzugezogen werden. Wichtig für dich als Verkäufer oder Verkäuferin ist, dass du Kontakte zu Herstellern und Reparaturwerkstätten aufbaust. Denn zu dir kommen die Kunden zuerst, wenn etwas kaputt geht. 😉
Mache deine Kontakte auf deinen Seiten deines Online-Shops kenntlich.
Mit Webnodes E-Commerce kannsts du diese in deinen AGB und zusätzlich im Footer verlinken.
3. Reparaturprozesse klarstellen
Biete deinen Kunden die Option Hersteller direkt zu kontaktieren. Dies bedeutet, dass du enger mit Herstellern zusammenarbeiten musst. Vereinbare mit den ihnen klare Prozesse für die Weiterleitung von Reparaturanfragen.
Bspw.: Wer repariert zu welchem Preis und werden die Produkte hierzu versendet oder geschieht die Reparatur beim Händler? Gibt der Hersteller Anleitungen (im Falle der Selbstreparatur) heraus?
Beschreibe diese Prozesse ebenfalls für die Kundschaft deines E-Shops, indem du diese direkt in deine AGB erwähnst oder zusätzlich verlinkst.
Rechtliche Seiten deines E-Shops kannst du mit Webnode im Navigationsmenü verstecken und überall dort verlinken, wo es wichtig ist.
4. Hinweispflicht & Gewährleistung
Weise in deinen AGB darauf hin, dass deine Kunden die Wahl haben ihre gekaufte Ware jederzeit reparieren zu lassen. Tun sie dies innerhalb der gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung verlängert sich diese um 12 Monate.
Informiere im Reklamationsfall aktiv über den Vorgang der Reparatur. Dies bedeutet, dass du entsprechend ein Kontaktformular auf Seiten deines E-Shops bereitstellst.
Stelle sicher, dass deine Kunden Mängel im Formular beschreiben können. Hier bietet sich ein downloadbares PDF zum Ausfüllen an. Nach Einreichung des Formulars sollte deutlich kommuniziert werden:
- Was repariert wird.
- Welche Ersatzteile hierzu notwendig sind.
- Preis der Reparatur (innerhalb der Gewährleistung kostenlos).
- Dauer der Reparatur (weniger als 30 Tage).
- Eventuelle weitere anfallende Kosten, wie Diagnostik-Kosten.
Die Informationen in diesem Formular sollen 30 Kalendertage gültig sein. Die Reparaturfrist kann jedoch, wenn gewünscht, verlängert werden.
Mit Webnodes Website Builder erstellst du sichere Kontaktformulare und vermeidest SPAM und Malware.
5. Produktbeschreibungen erweitern
Aktualisiere deine Produktbeschreibungen, indem du auf Reparierbarkeit – Reparierbarkeitsindex und Ersatzteile hinweist. Mache die Informationen über Reparaturmöglichkeiten bereits auf deinen Produktseiten zugänglich und verbinde die Infos mit einem Link zu deinen AGB.
Sollten sich Produkte leicht reparieren lassen, so dass entweder du oder deine Kunden dies selbst durchführen können, so kannst du dein Sortiment mit Ersatzteilen ergänzen, und diese in der Produktbeschreibung erwähnen oder verlinken.
Erfahre mehr Tipps zur weiteren Verbesserung der Produktbeschreibungen für deinen E-Shop.
Es klingt erstmal nach viel Arbeit, aber so ein umweltbewuster und nachhaltiger Einsatz kann sich lohnen, da es deinen Shop wettbewerbsfähig macht.
6. Reparaturserviceangebote sichtbar machen
Liste deinen Reparaturservice auf einer extra Service Seite innerhalb deines E-Shops auf und verlinke entsprechende Kontakte. Ergänze die Seite mit einem Kontaktformular. Reperaturserviceangebote müssen den Kunden vor dem Kauf sichtbar gemacht werden.
Füge in deinem Online-Shop mit Webnode extra Service Seiten ein, oder ergänze diese entsprechend.
7. Mitarbeiter schulen
Schule deine Mitarbeiter in Hinblick auf die neuen Reparatur-Regelungen und der damit verbunden Gewährleistung. Passe deine Reklamationsprozesse entsprechend an, indem du standardisierte Informationsschreiben/E-Mail-Vorlagen für Gewährleistungsfälle vorbereitest und gegebenenfalls dein IT-System auf die Verlängerungen der Gewährleistungsfristen anpasst.
Im Onlineshop, der mit Webnode erstellt wurde, empfiehlt es sich einen Link zur Reklamation und AGB in deinen Rechnungen einzubauen.
Du kannst deine Rechnungen einfach im Webnode System editieren oder mit Billdu erstellen.
Webnodes E-Shop ist ideal für kleine Unternehmen, die eine ausgewählte physische Produkte verkaufen. Schau dir Webnodes E-Commerce Vorteile an.
Wettbewerbsvorteile durch Nachhaltigkeit
Etwa 12% der Deutschen geben an, dass Nachhaltigkeit von Produkten ihre Kaufentscheidung beeinflusst. Das Umweltbundesamt setzt den Anteil von 32% von Produkten mit Nachhaltigkeitssiegel für 2030 hoch an. Auch wenn die Ziele ambitiös sind, ist Nachhaltigkeit im Kommen.
Grünes Marketing aktiv zu betreiben schafft:
- Stärkeres Kundenvertrauen
Nachhaltige Produkte und umweltfreundliche Maßnahmen schaffen Vertrauen. Denn wer Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft zeigt, ist auch verantwortlich gegenüber seinen Kunden.
- Zielgruppenerweiterung und damit höhere Kundenbindung
Verbraucher, die nachhaltig handelnde Unternehmen vorziehen, kommen eher zurück.
- Wettbewerbsvorteil
Green Marketing hebt einen Online-Shop von der Konkurrenz ab. Nachhaltigkeit ist ein Kaufargument.
- Verbessertes Markenimage
Ein glaubwürdiges Engagement für Nachhaltigkeit stärkt das Image. Das Unternehmen wird als zukunftsorientiert und innovativ wahrgenommen.
- Langfristige Kosteneinsparungen
Nachhaltige Verpackungen, energieeffiziente Prozesse oder weniger Materialverbrauch können langfristig Kosten senken.
Selbst wenn die Regelungen zum Recht auf Reparatur noch nicht für alle Produkte einheitlich gelten und es momentan noch an praktischen Ressourcen mangelt (z.B. Onlineplattformen für Reparaturwerkstätten), lohnt es sich deinen E-Commerce auf das neue Reparaturrecht vorzubereiten, denn Shops, die Reparaturen anbieten, gelten als kundenfreundlich, innovativ und verantwortungsbewusst.
Solltest du noch keinen E-Shop haben, probier den von Webnode aus:
FAQS
Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, dass die neuen Vorgaben angemessen und wirkungsvoll durchgesetzt werden und müssen die dafür zuständigen Behörden und Gerichte einbeziehen. Bei Verstößen können Busgelder verlangt werden.
Sitzt der Hersteller nicht in der Europäischen Union, muss der Importeur die neuen Reparaturpflichten erfüllen. Die Reparaturpflicht trifft den Hersteller und nicht den Verkäufer. Hat der Hersteller jedoch keinen Firmensitz innerhalb der EU, müssen Bevollmächtigte innerhalb der EU, wie Importeure oder Vertreiber, die Verpflichtung des Herstellers erfüllen. Diese können Reparaturen an Subunternehmer vergeben, um der Reparaturverpflichtung nachzukommen.
Reperaturen innerhalb der Gewährleistung übernehmen immer die Hersteller. Nach der Gewährleistung/Garantie die Verbraucher.
Du musst deinen Kunden im Reklamationsfall direkt über die Wahl zwischen Reparatur und Neulieferung sowie über die 12-monatige Gewährleistungsverlängerung bei einer Reparatur informieren.
Nein, du musst im Rahmen der Gewährleistung aber dafür sorgen, dass eine Reparatur möglich wird. Dafür kannst du mit externen Dienstleistern kooperieren oder dich an Hersteller wenden.
Nein, für bestimmte Produktgruppen ist die Hersteller verpflichtet, Ersatzteile für mehrere Jahre verfügbar zu machen.
Je nach Produktkategorie bis zu 7-10 Jahre.
Ja, Verbraucher haben auch nach Ablauf der Gewährleistung Anspruch auf Reparatur oder den Austausch von Ersatzteilen gegenüber dem Hersteller.
Ja. Das neue Recht gilt grundsätzlich nur im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C). Verkäufe an Unternehmen, Gewerbetreibende oder öffentliche Einrichtungen fallen noch nicht unter die neuen Regelungen. Vorrausichtlich sind diese erst ab 1. Januar 2028 betroffen.

Dorothea Eue ist eine kreative Person mit wissenschaftlichem und marketingtechnischem Hintergrund, die nicht vor dem Sprung ins kalte Wasser zurückschreckt und keine Seite lange leer lässt. Mit ihrem juristischen Blick und ausgeprägten Recherchefähigkeiten macht sie Komplexes und Kompliziertes verständlich. Seit fünf Jahren schreibt sie Texte auf Deutsch und Englisch und schätzt die Vielfalt bei der Erstellung von Infografiken, Tutorials, Blog-Beiträgen und Social-Media-Posts. Wenn sie nicht gerade tippt, wandert sie oder spornt sich mit Trailrunning zu weiteren Aktivitäten an.