Produktsicherheit – Was du bei deinem Online-Shop beachten musst
22. November 2024Die Produktsicherheitsverordnung, oder auch General Product Safety Regulation (GPSR), tritt ab dem 13. Dezember 2024 EU-weit in Kraft. Was beinhaltet sie und was bedeutet dies für dein Geschäft oder deinen E-Shop? In diesem Beitrag erfährst du, wie du die neuen Regelungen für Produktsicherheit einhälst und worauf du achten musst.
Wozu ist die GPSR gut?
In erster Linie soll die erhöhte Produktsicherheit die Verbraucher/-innen schützen, die das Produkt kaufen, weiterhin Angestellte, die es herstellen. Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) umfassen mehrere Richtlinien, die innerhalb Deutschlands gelten.
Die GPSR legt einen einheitlichen Sicherheitsstandard europaweit fest. Dies betrifft speziell nicht harmonisierte Produkte; also die Waren, die aus nicht EU-Ländern eingeführt, weiterverarbeitet und verkauft werden. Die neue Verordnung soll Produkte auf die EU-Normen anpassen. Sind sie dies nicht, werden sie nicht eingeführt oder in Umlauf gebracht.
Was steckt hinter der Produktsicherheit genau?
Wann ist ein Produkt und/oder dessen Herstellungsweg sicher? Produktsicherheit ist gewährleistet, wenn:
- Produktinformationen alle Eigenschaften beschreiben (wie z.B. Gestaltung, Konstruktion, Technische Merkmale, Verpackung).
- Hersteller von Produkten, die mit Risiken behaftet sind, wie etwa Elektrogeräte, auf Risiken hin analysiert wurden.
- diese Risiken speziell gegenüber schutzbedürftigen Verbrauchern (ältere Menschen, Kinder, Behinderte) deutlich bekannt gegeben sind.
- Waren entsprechend gekennzeichnet sind, bspw. ob es giftige Stoffe enthält(Kennzeichnungspflicht), oder ob es zum Beispiel mit Nahrungsmitteln verwechselt werden könnte, wie die täuschend echte Duftkerze, die doch kein Muffin ist! 🎂
- die Einwirkung auf andere Produkte die Sicherheit nicht beeinflusst (gemeinsame Verwendung von Produkten mit anderen).
- Alle Wege von der Herstellung bis zur Lieferung und Zustellung ebenfalls sicher sind.
Für wen oder was ist die Produktsicherheitsverordnung relevant?
Die Produktsicherheitsverordnung gilt für Verbraucherprodukte. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob diese als B2B oder B2C Geschäft gehandelt werden, und ob diese bereits reguliert sind oder nicht. Zu diesen Verbraucherprodukten gehören digital und nicht digitale Produkte, Geräte und ganze Anlagen. Produktsicherheit bezieht sich auf die Produkte selbst als auch deren Vertriebswege.
Die GPSR gilt für Händler/-innen, Hersteller/-innen, Einführer/-innen, Fullfillment -Dienstleister/-innen und Online-Marktplätze. Bist du von der GSPR betroffen? Stellst du deine Produkte für deinen E-Shop selbst her oder importierst diese von außerhalb der EU? Dann, ja 100%! Dieser Check wird es dir genauer sagen.
❗Achtung❗
Wenn du ein nicht von dir hergestelltes Produkt physisch oder digital veränderst, so dass es sich auf dessen Sicherheit auswirkt oder es insgesamt wesentlich veränderst, wirst du rechtlich der/ die Hersteller/-in des Produktes (Blue Guide, Art. 13 Abs. 3 GPSR).
Was bedeutet die Produktsicherheit für deinen Online- Shop?
Jede Rolle hat verschiedene Aufgaben:
Hersteller/-innen
Als Hersteller/-in deiner Produkte trägst du die Hauptverantwortung (Art. 9 Abs. 1 GPSR) für die Sicherheit. Wann ein Produkt sicher ist, ist oben aufgelistet als auch nochmals in der Produktsicherheitsverordnung der EU unter Artikel 5 und 6 beschrieben.
Das musst du als Hersteller/-in machen:
- der eingetragene Handelsname oder Handelsmarke sowie die Postanschrift und die elektronische Adresse mit dem Produkt angeben.
- das Produkt durch seine Beschreibung und Produktinformationen identifizieren.
- Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die in dem EU-Mitgliedstaat gesprochen wird, in dem das Produkt verkauft wird, bereitstellen.
- eine interne Risikoanalyse durchzuführen und hierzu technische Unterlagen zu erstellen. Hierzu gehört die Bewertung des Risikos, das mit der Verwendung des Produkts verbunden ist zu schildern und die Art der Gefahren und der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens abzuschätzen; und letztendlich die Ergreifung von Maßnahmen zur Minderung des Risikos zu nennen.
Einführer/-innen
Als Einführer/-in musst du, bevor du ein Produkt aus einem Land außerhalb der Europäischen Union in Verkehr bringst, sicherstellen, dass das Produkt der Sicherheit nach Artikel 5/6 entspricht und dass der Hersteller seine Pflichten gemäß Art. 9 GPSR erfüllt hat, damit es in die EU eingeführt werden kann. Dies bedeutet, dass Drop-Shipping somit erschwert wird.
Darüber hinaus sind Einführer/-innen für die Einhaltung konformer Lagerungs- und Transportbedingungen verantwortlich. Sie müssen die Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden gewährleisten und den Hersteller unterrichten, falls Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.
Besondere Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen
Anbieter von Online-Marktplätzen registrieren sich beim Safety-Gate Portal und hinterlegen dort alle Angaben zur Plattform. Das Safety Gate hilft dabei Produkte, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen (Artikel 22 des GPSR). Die ist notwendig, damit Produkte zurückgerufen und Verbraucher gegebenenfalls unverzüglich informiert werden können.
Als Online-Shop Besitzer/-in wirst du entweder die Rolle des/der Herstellers/Herstellerin oder Einführers/Einführerin übernehmen. In beiden Fällen empfehlenm wir, für Produkte, die ein Sicherheitsrisiko aufweisen könnten, auf dieses in der Produktbeschreibung auf der Produktseite bereits hinzuweisen. Finde mehr Tipps, wie du deine Produktbeschreibung am besten gestaltest.
Du hast noch keinen Online-Shop und denkst drüber nach einen zu erstellen? Dann probiers gratis mit Webnode!