Eine Website ohne Impressum kann zu Bußgeldern führen

22. January 2014

Was in das Impressum einer Homepage muss, sehen Sie hier in den Richtlinien.

Sie haben eine eigene Homepage erstellt und wissen nicht genau, welche Angaben auf keinen Fall fehlen dürfen? Durch das Impressum oder auch Anbieterkennzeichnung genannt sind alle Angaben geregelt, welche Sie über sich als Person oder die Firma auf Ihrer Webseite preisgeben müssen. Vor allem in Online-Shops stärken diese Angaben zusätzlich das Vertrauen der Besucher in Ihre Dienstleistungen. In diesem Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Was ist die Impressumspflicht?

Im Internet spricht man von der Pflicht der Anbieterkennzeichnung, welche für den Besucher „leicht erkennbar, zu jederzeit unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. Das Impressum beinhaltet Angaben zur Person, welche die Webseite betreibt. Dies kann eine Einzelperson sein oder eine Unternehmung. 2007 wurden für Deutschland im Telemediengesetz alle Richtlinien gesetzlich festgehalten.

Wer benötigt ein Impressum?

Gesetzmäßig brauchen alle „geschäftlichen Online-Dienste“ ein Impressum. Dies beinhaltet Online-Shops und Unternehmenswebseiten mit Dienstleistungen.

Private Webseiten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Jedoch unterliegen rein private Webseiten strengen Auflagen. Sollten Sie bspw. einen Werbebanner auf der Seite haben, an einem Affiliate-Programm teilnehmen oder ein Forum betreiben, gilt die Webseite nicht mehr als rein privat und muss mit einem Impressum versehen werden. Sprich, wenn Ihre Seite ausschließlich als Familienfotoalbum dient, benötigen Sie kein Impressum.

Grundsätzlich kann man sagen, dass jede Webseite ein Impressum benötigt. Somit vermeiden Sie mögliche Bußgelder und rechtliche Auseinandersetzungen, da die genaue Definition von rein privaten Webseiten noch nicht eindeutig rechtlich geklärt ist.

Wo muss es platziert sein?

Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Genaue Angaben sind nicht gegeben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, das Impressum direkt im Menü einzubauen oder im Footer (der Fußzeile) zu verlinken. Somit wird es auf jeder Seite Ihrer Webseite angezeigt und ist jederzeit für Ihre Besucher verfügbar.

Pflichtangaben und Vorgaben für das Impressum Ihrer Internetseite müssen eingehalten werden.

Welche Angaben muss es enthalten?

Bitte beachten Sie, dass dies eine Übersicht der wichtigsten Angaben aus dem Telemediengesetz §5 ist; nicht alle Punkte sind enthalten.

Name und Anschrift des Anbieters: Darunter versteht sich der komplette Name bzw. die vollständige behördliche Bezeichnung. Die einfache Angabe des Postfaches ist nicht ausreichend, sondern muss durch die Straße, Hausnummer und den Ort vervollständigt werden.

Informationen zur Kontaktaufnahme: Zum einen muss die E-Mail Adresse zur elektronischen Kontaktaufnahme angegeben werden. Zum anderen eine zweite Möglichkeit, wie die Telefonnummer oder Fax.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Sofern vorhanden, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) nach § 27a angegeben werden.

Angaben zur Aufsichtsbehörde: Sofern eine behördliche Zulassung im Rahmen der Dienstleistung benötigt wird, muss diese im Impressum ebenfalls erwähnt werden.

Register und Registernummer: Besteht ein Eintrag in einem öffentlichem Register (Handelsregister, Vereinsregister, o.ä.) muss diese Nummer ebenfalls aufgelistet werden.

Berufsspezifische Angaben: Weitere Angaben zum Beruf müssen u.a. von Freiberuflern gemacht werden, deren Berufsausübung und Berufsbezeichnung besonders geregelt sind. Hierzu zählt auch die Angabe über die Kammer, welcher man angehört.

Besondere Angaben: Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe darüber.

Für Webseiten, die sich an Benutzer in der Europäischen Union richten, ist ein Impressum in der Regel üblich. Hier müssen jedoch zusätzlich zu der europäischen E-Commerce-Richtlinie die Bestimmungen der einzelnen Länder berücksichtigt werden. In Österreich werden diese Regeln in der Mediengesetznovelle festgehalten. In der Schweiz sind sie in das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb eingepflegt.

Tipp: Der Generator von eRecht24 ist eine gute Hilfestellung bei der Erstellung Ihres Impressums.

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Führen Sie einen E-Shop? Erfahren Sie in unserem Artikel Neue Richtlinien für Online-Shops mehr über die Gesetzeslage.